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Gefährliche Produkte: In der Schweiz fehlt der Überblick

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In der EU werden durch das Schnellwarnsystem «Rapid Exchange of Information System» RAPEX im letzten Jahr 1803 Produkte vom Markt zurückgezogen. Das sind pro Woche durchschnittlich 34. Nur ein Produkt stammte davon aus der Schweiz: Eine belastete Selbstbräunungscreme.

Bekleidung und Textilien führen die Liste der gefährlichen Produkte an. Beanstandet wurde zumeist Erstickungsgefahr durch zu lange Kordeln und Reizungen durch chemische Behandlung. Auf dem zweiten Platz folgten riskante Spielzeuge. Dort lag die Gefahr beim Ersticken durch das Verschlucken von Einzelteilen. Dahinter landeten Autos mit erhöhtem Verletzungsrisiko und Elektrogeräte mit hohem Stromschlagrisiko, sowie giftige Kosmetika.

Schweiz beteiligt sich nicht an RAPEX
Ähnlich wie im EU-Raum befinden sich auch in der Schweiz die Rückrufe bei Elektrogeräten ganz oben auf der Bilanzliste des letzten Jahres. «Wir hatten im letzten Jahr 36 Produkte auf unserer Liste der Produkte, die aus dem Verkehr gezogen wurden», sagt Benno Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen BFK.

Händler und Verkaufsstellen sind verpflichtet, gefährliche Produkte bei den entsprechenden Marktüberwachungsbehörden zu melden. Allfällige Rückrufe werden dann auf den jeweiligen Internetportalen publiziert, jedoch noch nicht zentral erfasst. Die Schweiz ist bei RAPEX nicht dabei. Sie erhält die Warnungen aber indirekt.

«Wünschenswert wäre es, wenn die Schweiz künftig auch mit dem europäischen Schnellwarnsystem Rapex zusammenarbeiten könnte», erklärt Maurer gegenüber «Espresso». Rapex ermöglicht ein rasches Überprüfen riskanter Konsumgüter, um sie schnell vom Markt zu nehmen. Der Anschluss an dieses System ist Gegenstand politischer Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.

Eine Teilnahme der Schweiz dürfte jedoch wieder in weite Ferne gerückt sein. Das Parlament hat im März beschlossen, die Verhandlungen über ein Agrarfreihandels-Abkommen mit der EU zu sistieren. Mit dem Abkommen wäre auch der Anschluss an RAPEX verbunden gewesen.

Rückruf per Twitter-Meldung
Während Rapex für den schnellen Rückruf einen RSS-Newsfeed-Dienst anbietet, nutzt der Deutsche Verbraucherschutz Social Media: Lebensmittelwarnung bietet den eigenen Twitter-Kanal «LMWarnung». Damit werden fast jede Woche Rückrufe von in Deutschland erhältlichen Esswaren kommuniziert.

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Gefährliche Produkte: In der Schweiz fehlt der Überblick

Laufzeit 5 Minuten 10 Sekunden. , Martina Schnyder / Philip Kempf

In der EU werden durch das Schnellwarnsystem «Rapid Exchange of Information System» RAPEX im letzten Jahr 1803 Produkte vom Markt zurückgezogen. Das sind pro Woche durchschnittlich 34. Nur ein Produkt stammte davon aus der Schweiz: Eine belastete Selbstbräunungscreme.

Bekleidung und Textilien führen die Liste der gefährlichen Produkte an. Beanstandet wurde zumeist Erstickungsgefahr durch zu lange Kordeln und Reizungen durch chemische Behandlung. Auf dem zweiten Platz folgten riskante Spielzeuge. Dort lag die Gefahr beim Ersticken durch das Verschlucken von Einzelteilen. Dahinter landeten Autos mit erhöhtem Verletzungsrisiko und Elektrogeräte mit hohem Stromschlagrisiko, sowie giftige Kosmetika.

Schweiz beteiligt sich nicht an RAPEX
Ähnlich wie im EU-Raum befinden sich auch in der Schweiz die Rückrufe bei Elektrogeräten ganz oben auf der Bilanzliste des letzten Jahres. «Wir hatten im letzten Jahr 36 Produkte auf unserer Liste der Produkte, die aus dem Verkehr gezogen wurden», sagt Benno Maurer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen BFK.

Händler und Verkaufsstellen sind verpflichtet, gefährliche Produkte bei den entsprechenden Marktüberwachungsbehörden zu melden. Allfällige Rückrufe werden dann auf den jeweiligen Internetportalen publiziert, jedoch noch nicht zentral erfasst. Die Schweiz ist bei RAPEX nicht dabei. Sie erhält die Warnungen aber indirekt.

«Wünschenswert wäre es, wenn die Schweiz künftig auch mit dem europäischen Schnellwarnsystem Rapex zusammenarbeiten könnte», erklärt Maurer gegenüber «Espresso». Rapex ermöglicht ein rasches Überprüfen riskanter Konsumgüter, um sie schnell vom Markt zu nehmen. Der Anschluss an dieses System ist Gegenstand politischer Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.

Eine Teilnahme der Schweiz dürfte jedoch wieder in weite Ferne gerückt sein. Das Parlament hat im März beschlossen, die Verhandlungen über ein Agrarfreihandels-Abkommen mit der EU zu sistieren. Mit dem Abkommen wäre auch der Anschluss an RAPEX verbunden gewesen.

Rückruf per Twitter-Meldung
Während Rapex für den schnellen Rückruf einen RSS-Newsfeed-Dienst anbietet, nutzt der Deutsche Verbraucherschutz Social Media:
Lebensmittelwarnung bietet den eigenen Twitter-Kanal «LMWarnung». Damit werden fast jede Woche Rückrufe von in Deutschland erhältlichen Esswaren kommuniziert.

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Teurer Katasterplan: Die amtliche Urkunde ist ein Einzelstück

Laufzeit 5 Minuten 22 Sekunden. , Nicole Roos

Um die 50 bis 100 Franken kostet in der Schweiz ein beglaubigter Katasterplan. Dies ist ein Auszug aus dem Grundbuch mit Grundstücken, Gebäude und Grenzen. Die Preise werden vom Kanton festgelegt. Da stellt sich die Frage, warum kostet ein A4-Blatt grosser Plan so viel Geld?

«Der Grund ist, dass ein solcher Plan immer eine Einzelanfertigung und eine amtliche Urkunde ist», sagt Reto Jörimann, Kantonsgeometer des Kantons Zug. Ein Katasterplan zeigt beispielsweise verbindlich, wo genau die Grundstückgrenzen durchgehen. Darum braucht es einen solchen Plan auch für ein Baugesuch. Zudem würden im Kanton Zug pro Jahr nur etwa 400 Katasterpläne erstellt. Das sind etwa 2 Stück pro Tag. Eine «Fliessband-Produktion» sei darum nicht möglich, was die Pläne zusätzlich verteuere. «Espresso» hat sich zeigen lassen, wie viele Arbeitsschritte nötig sind, bis so ein Katasterplan ausgedruckt vorliegt. Der reine Arbeitsaufwand, um den Plan zu erstellen, beträgt etwa 15 Minuten. Dazu kommt noch der Beratungsaufwand bei der Bestellung, der Versand und das Inkasso der Rechnung. Insgesamt stecken 30 bis 40 Minuten Arbeit in einem solchen Katasterplan.

Die Kantone können selber bestimmen, ob sie diese Vermessungsaufgaben an einen privaten patentierten Ingenieur-Geometer delegieren oder diese selber wahrnehmen. Der Kanton Zug hat sich beispielsweise entschieden, die Nachführungsaufgaben an einen privaten Geometer zu übertragen.

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