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- Keine 'Kampfeslust' für Schwyzer Gemeindewahlen
Das Luzerner Obergericht hat den ehemaligen Heimarzt vom Pflegeheim Eichhof in Luzern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Vorinstanz hatte ihn im Zusammenhang mit dem Luzerner 'Todespfleger' schuldig befunden.
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