Freiburger Prostitutionsgesetz - mehr Schutz dank Strenge?
Der Freiburgische Grosse Rat hat das neue Prostitutionsgesetz im letzten Moment doch noch strenger gefasst: Wer im Millieu arbeiten will, muss sich obligatorisch bei der Polizei anmelden und nicht nur freiwillig. Damit sei besserer Schutz und Betreuung der Frauen möglich, so die Begründung von Kommission und Regierung.
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