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Das Zuger Regierungsgebäude.
SRF
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Zuger Magistraten sollen ihres Amtes enthoben werden können

Im Kanton Zug soll es neu eine Möglichkeit geben, Regierungsräte, Gemeinderäte und Richter ihres Amtes zu entheben. Dies gilt aber nur für schwere Fälle: etwa wenn ein Exekutivmitglied oder ein Richter wegen eines Verbrechens verurteilt wurde.

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Weiter in der Sendung:

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