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Alles Tabakprodukte: E-Zigaretten, Zigaretten, selbstgedrehte Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Snus, Wasserpfeifen, Schnupftabak. Wo überall wird das Werbeverbot für diese Produkte gelten?
Marlene Duchene
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Tabakwerbeverbot - wie streng soll es werden?

Am 13. Februar stimmen wir darüber ab, ob das Tabakwerbeverbot moderat oder umfassend umgesetzt werden soll. 

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Die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»
Sie möchte Werbung für Zigaretten und E-Zigaretten überall dort, wo Kinder und Jugendliche sie sehen, verbieten. Also auch in der Presse, im Internet und damit auch auf Social Media. Auch das Sponsoring von Festivals durch die Tabakindustrie soll, geht es nach den Initiantinnen und Initanten, nicht mehr möglich sein.

Der indirkete Gegenvorschlag
Dem gegenüber steht der indirekte Gegenvorschlag. Das Komitee «Nein zu Werbeverboten» möchte Inserate in Presse und Internet weiterhin zulassen. Auch das Sponsoring von Schweizer Anlässen durch die Tabakfirmen soll weiterhin erlaubt bleiben.

Das neue Tabakproduktegesetz
Der indirekte Gegenvorschlag ist Teil des neuen Tabakproduktegesetzes. Es tritt so oder so in Kraft. Dort steht: Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino, an Sportanlässen und im öffentlichen Raum sind in Zukunft in der ganzen Schweiz verboten. Zudem gilt die Alterslimite 18 für den Zigarettenkauf. Das soll auch für andere Tabakprodukte wie E-Zigaretten, Snus, oder Schnupftabak gelten.
Wird die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» angenommen, wird das Tabakproduktegesetz ergänzt.

Mit Hörerinnen und Hörern diskutieren folgende Gäste

  • Andrea Trummer, Ja-Komitee Volksinitiative «Kinder ohne Tabak». Geschäftsleiterin Lungenliga Glarus
  • Philipp Kutter, Nein-Komitee «gegen Werbeverbote», Nationalrat Mitte / ZH

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