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Vergeblich hat sich das Bistum Chur gegen einen Beitrag der Landeskirche Graubünden vom 15'000 Franken an die Beratungsstelle «adebar» gewehrt. Nach der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht Graubünden hat nun auch das Bundesgericht die Überweisung als rechtens beurteilt.
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