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Margrith Bigler-Eggenberger: Erste Richterin am Bundesgericht in Lausanne.
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Margrith Bigler-Eggenberger: Erste Bundesrichterin

Bei ihrer Wahl zur ersten Schweizer Bundesrichterin ging es zu und her wie in einem Krimi: Jemand verfälschte Margrith Bigler-Eggenbergers Bewerbungs-Unterlagen. 1972, ein Jahr nach Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene, wurde die St.

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Gallerin als Ersatzrichterin ans Bundesgericht gewählt.

Zwei Jahre später wählte sie die vereinigte Bundesversammlung zur ersten Bundesrichterin ans höchste Gericht in Lausanne.

17 Jahre lang sollte sie die einzige Frau am Bundesgericht auf dem Lausanner «Mon Repos» sein. Als erste Frau hatte sie es nicht leicht. Ein paar konservative Richter sprachen nicht mit ihr und behandelten sie wie Luft. Ihr Mann blieb als Seminarlehrer in Rohrschach und die beiden führten eine Wochenendehe.

Erstausstrahlung auf DRS 1: 14. August 2011

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