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Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen

Nach dem Suizid seiner Ehefrau verlangte ein Mann Einsicht in ihre Krankengeschichte. Das Bundesgericht lehnte diesen Wunsch ab. Die ärztliche Schweigepflicht gelte über den Tod eines Patienten hinaus und auch gegenüber nahen Angehörigen.

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