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Junge Asylsuchende aus Eritrea; viele von ihnen flüchten aus ihrem Land wegen der Militärdienstpflicht - die bis zu zehn Jahren dauern kann.
Archiv Keystone
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(K)ein Asylgrund? Verfolgung wegen Militärdienstverweigerung

Den Militärdienst verweigern - das ist kein Asylgrund mehr. So steht es im neuen Asylgesetz. Im Fokus stehen die vielen Asylsuchenden aus Eritrea, die vor dem Militärdienst in die Schweiz fliehen. Doch gerade für sie werde sich nichts ändern, sagt Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat sah das aber nicht immer so.

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