So fand es der Zürcher Hans Glor ungerecht, dass sein Sohn Militärpflicht-Ersatz bezahlen muss, obwohl dieser wegen Diabetes dienstuntauglich ist. Gegen den Entscheid des Steueramtes legte Hans Glor Rekurs ein und zog den Fall bis vor Bundesgericht.
Nachdem auch dieses den Fall abgeschmettert hatte, gelangte Hans Glor an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Und bekam zu seinem eigenen Erstaunen Recht.
DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo erläutert, wie man am besten für so einen langwierigen Kampf gerüstet ist. Sie erklärt aber auch, weshalb die wenigsten Fälle überhaupt Chancen bei den höchsten Instanzen haben.