Kompromissvorschlag der Kantone für Landwirte am Rand der Rhone
Die Walliser und Waadtländer Kantonsregierungen sind gemeinsam mit dem Bund zum Schluss gekommen, dass die Rhone nicht sicherer gemacht werden kann, ohne sie zu verbreitern. Der Landbedarf für die dritte Rhonekorrektion, insgesamt etwa 800 Hektaren, könne also nicht verringert werden. Eine Absenkung des Flussbettes oder Dämme kämen nicht in Frage, schon nur deshalb nicht, weil die Gesetzgebung eine Renaturierung vorsehe. Zu einem Kompromiss sind die Behörden aber bereit: Die Bauern sollen die Flächen, welche am Rand des Flusses übrig bleiben, extensiv nutzen können. Zudem gibt es Geld vom Kanton für die Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrasktruktur, etwa für Zufahrtsstrassen und Bewässerungsanlagen.
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