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Der Unfall geschah direkt vor dem Kantonsspital Baden. Laut Bundesgericht war die Ambulanzfahrerin nicht vorsichtig genug.
Keystone
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Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ambulanzfahrerin von Dättwil

Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Ambulanzfahrerin. Demnach hatte sie 2009 in Baden-Dättwil den Unfall eines Motorradlenkers verursacht. Laut den Bundesrichtern hat sie beim Überfahren einer Kreuzung nicht die nötige Vorsicht walten lassen.

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