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Callcenter: Wer einen Stern im Telefonbuch hat, wünscht keine Werbeanrufe.
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Konsumentenschützer zeigen 22 Firmen an

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Wegen unlauteren Geschäftspraktiken sind bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen über 2000 Beschwerden eingegangen. Die Organisationen reichen nun gegen 22 Unternehmen Anzeigen ein. Im Visier sind auch grosse Krankenkassen.

Den Krankenversicherern Groupe Mutuel und Visana werfen die Konsumentenschutz-Organisationen die Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch vor. Das heisst: Leute, die ausdrücklich keine Werbeanrufe wünschten, seien trotzdem kontaktiert worden. Dies ist seit dem 1. April, seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar. Beide Krankenversicherer verteidigen sich allerdings: Bei der Groupe Mutuel heisst es, 99 Prozent der kritisierten Anrufe stammten aus «wilden» Call-Centern im Ausland. Und ein Visana-Sprecher erklärt, die kontaktierten Personen hätten an einem Wettbewerb teilgenommen und damit ihr Einverständnis für einen Anruf gegeben.

Neben unerwünschten Werbeanrufen sind seit dem 1. April auch Schneeball-Systeme, Lockvogelangebote und falsche Gewinnversprechen verboten. Auch in diesen Bereichen reicht die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen nun Anzeigen ein. Die Allianz fordert die Vollzugsbehörden auf, die eingereichten Anzeigen zu prüfen und die betroffenen Unternehmen angemessen zu büssen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kann ebenfalls gegen Firmen mit unlauteren Geschäftspraktiken klagen. Bis jetzt hat das Seco noch nicht geklagt, aber 10 Firmen abgemahnt, wie Guido Sutter vom Seco gegenüber dem Konsummagazin «Espresso» sagt. Vor einer allfälligen Klage gebe man diesen Firmen Gelegenheit, ihre Geschäftspraktiken anzupassen oder aufzugeben.

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Konsumentenschützer zeigen 22 Firmen an

Laufzeit 5 Minuten 40 Sekunden. , Nicole Roos

Wegen unlauteren Geschäftspraktiken sind bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen über 2000 Beschwerden eingegangen. Die Organisationen reichen nun gegen 22 Unternehmen Anzeigen ein. Im Visier sind auch grosse Krankenkassen.

Den Krankenversicherern Groupe Mutuel und Visana werfen die Konsumentenschutz-Organisationen die Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch vor. Das heisst: Leute, die ausdrücklich keine Werbeanrufe wünschten, seien trotzdem kontaktiert worden. Dies ist seit dem 1. April, seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar. Beide Krankenversicherer verteidigen sich allerdings: Bei der Groupe Mutuel heisst es, 99 Prozent der kritisierten Anrufe stammten aus «wilden» Call-Centern im Ausland. Und ein Visana-Sprecher erklärt, die kontaktierten Personen hätten an einem Wettbewerb teilgenommen und damit ihr Einverständnis für einen Anruf gegeben.

Neben unerwünschten Werbeanrufen sind seit dem 1. April auch Schneeball-Systeme, Lockvogelangebote und falsche Gewinnversprechen verboten. Auch in diesen Bereichen reicht die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen nun Anzeigen ein. Die Allianz fordert die Vollzugsbehörden auf, die eingereichten Anzeigen zu prüfen und die betroffenen Unternehmen angemessen zu büssen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kann ebenfalls gegen Firmen mit unlauteren Geschäftspraktiken klagen. Bis jetzt hat das Seco noch nicht geklagt, aber 10 Firmen abgemahnt, wie Guido Sutter vom Seco gegenüber dem Konsummagazin «Espresso» sagt. Vor einer allfälligen Klage gebe man diesen Firmen Gelegenheit, ihre Geschäftspraktiken anzupassen oder aufzugeben.

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Kundenfeindliche Praxis bei Navi-Software

Laufzeit 5 Minuten 41 Sekunden. , Oliver Fueter

Wer sein altes Navigationsgerät von Garmin durch ein neues ersetzt, kann die teure Software nicht einfach aufs neue Gerät übertragen. Diese Erfahrung musste eine «Espresso»-Hörerin machen, die Software für mehrere 100 Franken auf ihrem alten Navi hatte. Garmin teilte ihr mit, dass sie die Strassenkarten «City Navigator» fürs neue Navigationsgerät nochmals kaufen müsse.

Die Kundin hatte Garmin angeboten, ihr altes Navigationsgerät zurückzugeben und so sicherzustellen, dass sie die Strassenkarten weiterhin nur auf einem Gerät benutzt. Garmin wies diesen Vorschlag jedoch zurück. Die Software-Lizenzen von Garmin seien nur auf ein bestimmtes Gerät bezogen und nicht auf den Kunden.

Auch ein «Lifetime update» ist nur begrenzt gültig 
Nur in einem Garantiefall würde das Kartenmaterial auf ein Ersatzgerät übertragen, sagt Romain Walt von der Neuenburger Firma Bucher und Walt, welche Garmin in der Schweiz vertritt. Auch das sogenannte «Lifetime update» (lebenslängliche Aktualisierung) für Strassenkarten von Garmin gilt nur für die Lebensdauer eines bestimmten Gerätes und nicht des Kunden.

Eine Ausnahme bilden bei dieser Regelung die topografischen Wander-Karten der Schweiz für Garmin-Geräte. Diese werden von der Firma Bucher und Walt selber herausgegeben. Als Herausgeberin dieser Karten kann Bucher und Walt die Software in Eigenregie auf neue Navigationsgeräte übertragen.

Unterschiedliche Praxis bei anderen Navi-Anbietern
Auch andere Anbieter von Navigationsgeräten übertragen die Kartensoftware nicht auf neue Geräte. Die Medienstelle von United Navigation, die die Marken Falk und Becker vertritt, schreibt dazu: «Hersteller in unserer Branche sind schon alleine aufgrund der Lizenzvereinbarungen mit den Sublieferanten für Kartenmaterial oder sonstigen Content rechtlich verpflichtet, diese Bindung von Lizenz an ein Gerät generell durchzusetzen.» Anders bei der Firma TomTom. Deren Sprecher Tom Henkel sagt gegenüber «Espresso»: «Bei uns können Sie alle Dienste und Abonnements, die Sie bei TomTom abgeschlossen haben, aufs neue Gerät übertragen.»

Bei Besitzern von neueren Navigationsgeräten von Garmin mit SD-Karten stellt sich das Problem mit der Übertragbarkeit von Softwarelizenzen übrigens nicht mehr. Die Lizenz läuft dabei auf die SD-Karte, die einfach vom alten aufs neue Gerät umgesteckt werden kann.

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