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Ein neues Schloss kostet schnell mal mehrere hundert Franken.
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Türe aufgebrochen – wer bezahlt?

Sie haben es ja nur gut gemeint – die Nachbarn, welche die Polizei gerufen haben, weil in der Wohnung nebenan den ganzen Abend über das Radio lief. Im Ergebnis führte dieser Anruf aber zu einer aufgebrochenen Wohnungstüre respektive einer happigen Rechnung der Schlüsseldienstfirma.

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Wer im konkreten Fall finanziell für den entstandenen Schaden aufkommen muss, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser.

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema

1. Unterstützen Sie eine gute Nachbarschaftshilfe: Sprechen Sie miteinander und tauschen Sie wichtige Informationen wie etwa Abwesenheiten und Telefonnummern aus. Damit leisten Sie gegenseitig einen Beitrag zur Vermeidung von Kriminalität in Ihrer Umgebung.

2. Wählen Sie den Polizeinotruf (Telefon 117), wenn Sie befürchten, Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin könnte etwas zugestossen sein. Versuchen Sie dabei, Ihre Beobachtungen möglichst genau zu schildern, damit die Polizisten die Situation einschätzen können.

3. Machen Sie sich keine Sorgen wegen den Kosten eines Polizeieinsatzes: War Ihre Besorgnis aufgrund der damaligen Situation nachvollziehbar, müssen Sie bei einem Fehlalarm mit keinen Konsequenzen rechnen.

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