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Kanton Freiburg regelt Finanzausgleich neu
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Kanton Freiburg regelt Finanzausgleich neu

Der Kanton Freiburg regelt in einem Gesetz den Finanzausgleich unter den Gemeinden neu. Das alte System mit der Einteilung der Gemeinden in sechs Finanz-Stärkeklassen wird abgeschafft, neu gibt es einen Bedarfsausgleich. Die Gemeinden verteilen untereinander 23 Millionen Franken, der Kanton stellt zusätzlich 12 Millionen zur Verfügung.

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