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Klauen im Hotel: Nur ein Kavaliersdelikt?
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Klauen im Hotel: Nur ein Kavaliersdelikt?

Handtücher, Bademäntel, Badeschlarpen: Hotelgäste bedienen sich bei ihrem Aufenthalt häufig beim Inventar des Hotels. Im Hotel Bellevue in Interlaken erinnert man sich daran, dass ein Gast sogar den Fernseher mitlaufen liess. In den meisten Fällen drücken die Hoteliers ein Auge zu. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Inventar um Eigentum des Hotels. Wer sich als Gast einfach so bedient, begeht deshalb Diebstahl. Bei Gebrauchsgegenständen wie Seifen oder Shampoo rechnen die Hoteliers jedoch damit, dass sie die Gäste mitnehmen. Kleiderbügel mit dem Logo buchen Hoteliers mitunter als Gratiswerbung ab. Heikler ist die Lage bei Bademänteln. Hier rät z.B. der Verband «Gastrosuisse» den Hotels, am Kleiderbügel ein Preisschild anzubringen. Lässt der Gast den Kleiderbügel einfach mitlaufen ohne zu bezahlen, soll ihm eine Rechnung gestellt, oder die Kreditkarte entsprechend belastet werden. Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss man als Gast nur im Ausnahmefall rechnen, z.B. bei teuren Gegenständen wie einem Fernseher oder einem Bild. Da rechtliche Schritte aufwändig sind und mitunter auch teuer werden können, empfiehlt der Branchenverband «Gastrosuisse», den Gast vorher mindestens zweimal schriftlich zu ermahnen, er solle den Gegenstand zurückbringen oder bezahlen. Mikrochips als Diebstahlschutz in der Wäsche oder technischen Geräten verwendet wegen des Aufwands übrigens kaum ein Hotel. Effektiver ist ein simpler Trick: Wenn das Hotel auf Logos auf Badetüchern, Bademänteln, Gläser und ähnlichem verzichtet, sinkt bei den Gästen der Drang, ein Souvenir mitlaufen zu lassen.

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