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Black Friday und die Pannen beim Online-Shopping

Am Black Friday hagelt es in den Internet-Shops wieder Rabatte, und es wird bestellt wie wild. In der Bestell-Hektik kann einiges schieflaufen: Man hat etwas Falsches bestellt, die Lieferung kommt nicht an und so weiter. Hier ein paar typische Black-Friday-Pannen und Lösungen dazu.

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Gefällt mir nicht, also zurück an den Shop. Kein Problem, oder?

So einfach ist es nicht. Lieferanten sind eigentlich nicht verpflichtet, Ware zurückzunehmen, nur weil sie nicht gefällt. Die meisten Shops tun dies jedoch – aus Kulanz. Doch nicht immer gibt es das Geld zurück. Einige Händler bieten lediglich einen Umtausch oder einen Gutschein an. Es lohnt sich also, vor der Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu studieren.

Ich habe die Originalverpackung nicht mehr. Kann ich das Gerät trotzdem zurücksenden?

Auch hier gilt: Nur weil das Produkt nicht gefällt, muss der Anbieter es nicht zwingend zurücknehmen. Tut er es trotzdem, kann er verlangen, dass es originalverpackt ist. Es lohnt sich also, die Verpackung eine Weile aufzubewahren, bevor man sie zerstückelt und in den Altkarton legt.

Anders ist es, wenn das Gerät nicht funktioniert. Dann handelt es sich um einen Garantiefall. Und hier braucht es für die Retournierung keine Originalverpackung.

Die Lieferung kommt nicht rechtzeitig

Man bestellt ein Geburtstagsgeschenk und im Shop wird angezeigt, dass die Lieferung noch rechtzeitig vor der Geschenkübergabe erfolgt. Was, wenn der Shop dann eine Lieferverzögerung meldet?
Das ist Pech. Denn Vorrats- oder Lieferterminangaben in Onlineshops sind nicht verbindlich. Ausser, es steht explizit, dass der Liefertermin garantiert wird. Unser Tipp: Wenn Ihre Bestellung zu einem bestimmten Termin bei Ihnen ankommen soll, lassen Sie sich das vom Shop separat bestätigen.

Klappt es nicht, wird sich der Shop in den meisten Fällen kulant zeigen, wenn Sie die Bestellung annullieren möchten. Falls nicht: Versuchen Sie, einen Preisnachlass für die entstandenen Umtriebe auszuhandeln.

Das Paket ist verschwunden – die Lieferung kommt nicht an

Kann der Absender beweisen, dass er das Paket der Post oder dem Spediteur übergeben hat, geht das Risiko auf die Empfängerin über. Im schlimmsten Fall muss man die Ware also bezahlen, auch wenn man sie nicht erhalten hat. Zum Beispiel, wenn Langfinger das Paket aus dem Briefkasten gestohlen haben.

Nicht bezahlen muss der Empfänger, wenn er nachweisen kann, dass die Post einen Fehler gemacht hat. Zum Beispiel, wenn der Briefträger das Paket vor die Tür gestellt hat, obwohl ich nichts solches vermerkt habe, und es dann gestohlen wird. Wichtig dazu ist die Sendungsverfolgungs-Nummer. Diese kann beim Absender erfragt werden.

Meine Retoursendung kommt nicht an. Muss ich die Ware bezahlen?

Auch hier gilt: Können Sie nachweisen, dass Sie das Paket der Post übergeben haben, tragen Sie kein Risiko mehr. Wichtig dazu ist, dass Sie die Postquittung aufbewahren – lieber lange genug. Tipp: Falls Sie die Quittung mal nicht mehr finden, kontaktieren Sie den Shop und verlangen Sie den Barcode, der in den meisten Fällen auf der Rücksende-Etikette steht. Mit diesem können Sie die Sendung ebenfalls zurückverfolgen.

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