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Miet-Nebenkosten: Die wichtigsten Fragen
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Miet-Nebenkosten: Die wichtigsten Fragen

Viele Mieter erhalten in diesen Tagen die Nebenkostenabrechnung. Immer wieder Anlass zu Fragen geben die Kosten für Heizung und Hauswart. Mietrechtsexperte Ruedi Spöndlin beantwortete am Telefon für «Espresso» die häufigsten Fragen dazu. Eine oft gestellte Frage: Was tun, wenn die Schlussabrechnung der Heizkosten sehr hoch ausfällt, die Wohnung aber tatsächlich nie richtig geheizt wurde? Laut Ruedi Spöndlin vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband ist es wichtig, das Problem sofort zu beanstanden - also im Winter. «Wenn die Heizkostenabrechnung ins Haus flattert, ist es meist zu spät. Denn der Mieter kann nicht mehr beweisen, dass die Wohnung zu kalt war.» Die Beanstandung sollte idealerweise per Einschreiben direkt an die Verwaltung erfolgen.Wie kontrolliere ich die Heizkostenabrechnung?Hegt der Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Heizkosten-Abrechnung, kann er jederzeit Belege vom Vermieter einfordern. Um festzustellen, ob die Heizkosten einigermassen im Rahmen liegen, verrät Ruedi Spöndlin einen einfachen Trick: «Für den Verbrauch nehmen wir jeweils einen groben Durchschnittswert von 15 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr an. Fällt der Betrag eineinhalb oder sogar zweimal so hoch aus, dann ist zumindest einmal Argwohn angebracht.» Laut Spöndlin kann dieser Kontrollwert als grobe Schätzung übrigens auch für Wohnungen verwendet werden, die nicht mit Öl beheizt werden. Was, wenn der Hauswart nicht richtig putzt?Meist findet sich auf der Nebenkostenabrechnung auch der Posten «Hauswart». Immer wieder kommt es aber vor, dass Mieter mit der Leistung unzufrieden sind. Auch hier gilt: Sofort beanstanden und nicht erst, wenn die Schlussabrechnung eintrifft. Denn die Rechnungen des Hausmeisters sind dann bereits angefallen und der Vermieter kann im Nachhinein nichts mehr unternehmen. Allerdings findet Spöndlin: «Bevor man mit einem eingeschriebenen Brief auf den Vermieter losgeht, sollte man zuerst das Gespräch mit dem Hauswart suchen. Ansonsten gibt es unnötig schlechte Stimmung im Haus.»Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?Viele Mieter haben bei «Espresso» angerufen, weil die Nebenkostenabrechnung noch nicht eingetroffen sei. Muss man dann etwas unternehmen? Gemäss Spöndlin existiert diesbezüglich eine ungeschriebene Regel: «Spätestens 6 Monate nach dem Stichtag müssen die Nebenkosten abgerechnet werden. Dieser Stichtag, an dem die Heizperiode endet, kann grundsätzlich immer sein, am häufigsten wird er aber auf Ende Juni festgelegt. Eigentlich sollte der Mieter die Jahresrechnung dann bis zum Jahresende bekommen. Grundsätzlich steht in den meisten Mietverträgen, wie lange der Vermieter Nebenkosten einfordern darf. Per Gesetz ist dies bis zu 5 Jahren möglich.

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