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Bonstetten verteidigt Entscheid der Vormundschaftsbehörde
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Bonstetten verteidigt Entscheid der Vormundschaftsbehörde

Aufgrund zweier psychiatrischer Gutachten hielt die Bonstetter Vormundschaftsbehörde den Vater für ungefährlich, der Ende Februar seinen Sohn in einem Winterthurer Hotel umbrachte.

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