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Aktionen im Regal: Braucht es einen Vergleichspreis?
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Aktionen im Regal: Braucht es einen Vergleichspreis?

«Espresso»-Hörer Werner Stadelmann hat in seinen Sommerferien im Bündnerland in einem Laden einige Artikel entdeckt, die zu Aktionspreisen angeschrieben waren. Die ursprünglichen Preise waren jedoch nirgends angegeben. «So kann ich die Preise gar nicht vergleichen», ärgert sich Herr Stadelmann.Laut Rechtsexpertin Doris Slongo sind Anbieter bei einer Aktion nicht verpflichtet, die ursprünglichen Preise anzugeben. Als Aktion kann auch ein Produkt beworben werden, welches normalerweise nicht im Sortiment vorhanden ist. Zwingend angeben muss man den ursprünglich Preise jedoch, wenn zum Beispiel eine Ware zum halben Preis beworben wird.

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