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Rechtsfrage: Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Mieter stirbt?

Ein Vater ist Anfang April verstorben. Laut Mietvertrag gilt eine Kündigungsfrist von vier Monaten. Die Hinterbliebenen müssten den Mietzins also noch bis Ende August bezahlen. Das scheint ihnen eine sehr lange Frist. Sie fragen die «Kassensturz»-Rechtsexpertin: Gibt es eine Möglichkeit, wie sie den Vertrag früher auflösen können?

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