Weiter in der Sendung:
- Urner Obergericht entscheidet: Beschwerden gegen die WOV haben aufschiebende Wirkung.
- Der Verwaltungsratspräsident bei Calida tritt zurück.
- Die Strasse ins Muotathal wird ausgebaut.
Nach dem Wirrwarr um die Luzerner Prämienverbilligungen hat die kantonale Steuerbehörde die Auswirkungen auf die Steuererklärung festgehalten. Demnach müssen ausbezahlte Prämienverbilligungen und Rückerstattungen nicht versteuert werden.
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