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Das Wirrwarr um die Prämienverbilling hat keine Auswirkungen auf die Steuererklärung.
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Luzerner Steuerbehörde klärt Fragen zur Prämienverbilligung

Nach dem Wirrwarr um die Luzerner Prämienverbilligungen hat die kantonale Steuerbehörde die Auswirkungen auf die Steuererklärung festgehalten. Demnach müssen ausbezahlte Prämienverbilligungen und Rückerstattungen nicht versteuert werden.

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Weiter in der Sendung:

  • Urner Obergericht entscheidet: Beschwerden gegen die WOV haben aufschiebende Wirkung.
  • Der Verwaltungsratspräsident bei Calida tritt zurück.
  • Die Strasse ins Muotathal wird ausgebaut.

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