Wie man sich in solchen Fällen am besten wehrt, sagt Beobachter-Rechtsexpertin Rosmarie Naef.
Die 3 wichtigsten Tipps
1. Ehevoraussetzungen: Braut und Bräutigam müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Sie dürfen nicht bereits verheiratet und auch nicht nahe miteinander verwandt sein. Eine Eheschliessung zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern beispielsweise ist verboten.
2. Ehevorbereitungsverfahren: Das Paar muss beim zuständigen Zivilstandsamt ein „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen.
3. Trauung: Stattfinden kann diese frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate nachdem dem Paar der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens durch das Zivilstandsamt mitgeteilt wurde.