Schweizer Versicherungen setzen nicht selten Privatdetektive ein, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Einer IV-Rentnerin, die wegen der Überwachung bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gegangen war, geben die Strassburger Richter nun recht. Versicherte müssten wissen, dass sie überwacht werden können. Das sei in der Schweiz nicht der Fall.
Ein Urteil mit Konsequenzen für die Versicherungen
Schweizer Versicherungen setzen nicht selten Privatdetektive ein, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Einer IV-Rentnerin, die wegen der Überwachung bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gegangen war, geben die Strassburger Richter nun recht.
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