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Aufgrund des Detektivberichts reduzierte die Versicherung die Arbeitsunfähigkeit auf 10 Prozent. Das liess sich die Frau nicht bieten und prozessierte bis nach Strassburg.
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Ein Urteil mit Konsequenzen für die Versicherungen

Schweizer Versicherungen setzen nicht selten Privatdetektive ein, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Einer IV-Rentnerin, die wegen der Überwachung bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gegangen war, geben die Strassburger Richter nun recht.

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Schweizer Versicherungen setzen nicht selten Privatdetektive ein, um Versicherungsbetrüger zu entlarven. Einer IV-Rentnerin, die wegen der Überwachung bis vor den Europäischen Menschengerichtshof gegangen war, geben die Strassburger Richter nun recht. Versicherte müssten wissen, dass sie überwacht werden können. Das sei in der Schweiz nicht der Fall.

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