Bündner Verwaltungsrichter war befangen
Das Bundesgericht ist zwar auf eine Beschwerde des Kantons Graubünden wegen der Besteuerung von Erbvorbezügen nicht eingetreten. Trotzdem kommt es in seiner Begründung zum Schluss, dass ein Verwaltungsrichter in Ausstand hätte treten müssen. Dies weil er selber einen grösseren Steuerbetrag wegen eines Erbvorbezugs zu zahlen hatte.
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