Sind Angaben in Bedienungsanleitungen verbindlich?
«Espresso»-Hörer Ernst Marti aus Zürich hat ein DAB-Radio gekauft. Das Modell hatte er ausgesucht, weil es laut Bedienungsanleitung auch seine MP3-CDs abspielen kann. Dies stellte sich jedoch als falsche Angabe heraus. Trotzdem will der Händler will das Gerät nicht zurücknehmen.Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss er dies jedoch tun. Herr Marti war aufgrund der Angaben des Herstellers davon ausgegangen, dass das Gerät seine CDs abspielen kann. Die Angaben in der Bedienungsanleitung waren ein wesentlicher Kaufgrund.
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