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Zwangsernährung bei Gefangenen im Wallis geregelt
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Zwangsernährung bei Gefangenen im Wallis geregelt

Im Kanton Wallis darf ein Gefangener im Hungerstreik künftig nicht mehr zwangsernährt werden, wenn er diese Massnahme bei klarem Bewusstsein und mit einer Patientenverfügung ablehnt. Selbst dann nicht, wenn sein Leben bedroht ist.

Weiter in der Sendung:

Das Zentrum Paul Klee in Bern wird neu nur noch von einer Person geleitet und nicht mehr von zwei.

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