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Wer älter als 55 Jahre und in der Sozialhilfe wird nicht mehr zum Arbeiten gezwungen.
Keystone
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Stadt Zürich: Kein Arbeitszwang für ältere Sozialhilfebezüger

In der Stadt Zürich ist die Quote der Sozialhilfebezüger zwischen 51 und 64 Jahren überproportional angestiegen. Stadtrat Raphael Golta reagiert darauf und befreit diese bereits ab 55 Jahren von der Teilnahmepflicht an Arbeitsintegrations-Massnahmen. Bisher lag diese Grenze bei 60 Jahren.

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