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In der Stadt Zürich ist die Quote der Sozialhilfebezüger zwischen 51 und 64 Jahren überproportional angestiegen. Stadtrat Raphael Golta reagiert darauf und befreit diese bereits ab 55 Jahren von der Teilnahmepflicht an Arbeitsintegrations-Massnahmen. Bisher lag diese Grenze bei 60 Jahren.
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