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Der ausserordentliche Staatsanwalt zieht das Urteil nicht weiter. Zu diesem Schluss kommt er nach eingehender Analyse. Die Erwägungen des Gerichts seien für den ausserordentlichen Staatsanwalt plausibel. Deshalb verzichte er auf einen Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht Luzern.
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