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Der Streit um Entschädigungen für Fluglärm ist noch nicht zu Ende.
Keystone
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Teilerfolg für Südschneiser

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Flughafen-Anwohnern im Süden teilweise Recht, die sich über Fluglärm beklagt hatten. Das Nachsehen haben jedoch Hausbesitzer, die ihre Liegenschaft erst nach dem 1.1.1961 erworben haben.

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