Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ergänzungsleistungen sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Sie gehören zum sozialen Fundament unseres Staates.
Im Gespräch mit Pia Kaeser spricht Marcel Schenk, Geschäftsleiter der Pro Senectute Bern, über diesen finanziellen Zustupf. Anhand eines Beispiels erklärt er, wer Anspruch auf solche Ergänzungsleistungen hat.
Das Recht auf Ergänzungsleistungen
Das Rentenalter kann schön sein, ist aber nicht in jedem Fall ein Zuckerschlecken. Nicht selten plagen ältere Menschen Geldsorgen. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV und Pensionskasse fürs tägliche Leben nicht ausreichen.
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