Bundesrat will Aufsicht über Bundesanwaltschaft
Der Bundesrat will künftig die Bundesanwaltschaft alleine beaufsichtigen. Damit sollen Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikte ausgemerzt werden, so die Landesregierung. Neu könnte der Bundesrat der Bundesanwaltschaft generelle Weisungen erteilen. In einzelne Geschäfte dürfte er sich aber nicht einmischen. Damit hält der Bundesrat an einem Modell fest, das von fast allen Parteien und Rechtsexperten kritisiert worden ist. Heute wird die Bundesanwaltschaft fachlich vom Bundesstrafgericht in Bellinzona und administrativ vom eidgenössischen Justizdepartement kontrolliert. Das hat in der Praxis aber wiederholt zu Unklarheiten und Konflikten geführt so etwa im Fall des zurückgetretenen Bundesanwalts Valentin Roschacher.
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