Brot und Wassermelonen. Diese harmlosen Begriffe haben den ersten Schweizer Prozess gegen mutmassliche IS-Unterstützer geprägt, denn mit diesen Codewörtern sollen die Angeklagten einen Anschlag geplant haben. Heute hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden: Drei der vier Männer müssen hinter Gitter. Ein Urteil mit Signalwirkung?
Schweizer IS-Zelle: Drei der vier Angeklagten verurteilt
Brot und Wassermelonen. Solch harmlose Begriffe haben den ersten Schweizer Prozess gegen mutmassliche IS-Unterstützer geprägt, denn mit diesen Codewörtern sollen die Angeklagten einen Anschlag geplant haben. Nun hat das Bundesstrafgericht in entschieden: Drei der vier Männer müssen hinter Gitter.
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