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Wie verbindlich sind Termine beim Arzt, Coiffeur & Co?

Wir vereinbaren immer wieder Termine, buchen einen Tisch im Restaurant oder ein Zimmer im Hotel. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass man eine Buchung wieder stornieren muss – was Probleme bereiten kann. Je nachdem, wo man reserviert hat, gelten andere Regeln.

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Restaurants könnten Schadenerstz verlangen

Wer einen Tisch im Restaurant bucht, nimmt eine Reservierung vor. Laut Gesetz sind Reservierungen nicht verbindlich. Vorausgesetzt, dass für beide Seiten klar ist, dass der Termin allenfalls nicht in Anspruch genommen wird. Im Restaurant ist das nicht der Fall: Reserviert man einen Tisch, gehen der Wirt oder die Wirtin davon aus, dass man auch auftaucht. Ist ein Tisch blockiert, kann das Restaurant dort keine Einnahmen generieren. Es kann daher theoretisch Schadenersatz verlangen. Bei Verhinderung sollte man daher so früh wie möglich anrufen und den Tisch freigeben.

Im Hotel: Verhandeln kann sich lohnen

Rechtlich gesehen ist eine Zimmerbuchung in einem Hotel ein Vertrag, und per Gesetz sind Verträge verbindlich. Das Hotel hat also das Recht, bei einer Absage Schadenersatz zu fordern. Ausnahme: Im Vertrag steht, dass ein Rücktrittsrecht möglich ist. So oder so sollte man aber versuchen zu verhandeln. Kann man gute Gründe vorlegen, ist das Hotel allenfalls bereit, Kulanz walten zu lassen.

Arzt oder Coiffeur: «Rechtzeitig» absagen

Hier spricht das Gesetz von einem Auftrag. Solche Termine sind deshalb im Auftragsrecht geregelt, und man kann grundsätzlich von ihnen zurücktreten. Bedingung: Die Absage muss «rechtzeitig» erfolgen.

Was das genau bedeutet, ist jedoch nicht definiert. In der Praxis gilt ein Termin dann als rechtzeitig angesagt, wenn der Ärztin oder Coiffeuse genügend Zeit bleibt, den Termin anderweitig zu vergeben. Häufig werden solche Fristen auf dem Terminzettel oder auf der Internetseite vermerkt (zum Beispiel 24 Stunden). Wer später absagt, muss theoretisch Schadenersatz zahlen.

Recht auf Information in der Arztpraxis

Im Gegensatz dazu müssen sich Ärzte nicht zwingend an abgemachte Termine halten, da sie die Zeit, die sie für Patienten und Patientinnen brauchen, nicht immer genau planen können oder mit Notfällen rechnen müssen. Wer eine halbe Stunde oder Stunde im Wartezimmer sitzt, hat daher kein Recht auf Schadenersatz, aber das Recht auf Information: Der Arzt oder die Ärztin muss über die Verspätung schnellstmöglich informieren. Die Patienten können dann entscheiden, ob sie warten oder den Termin verschieben wollen. 

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