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Auch auf Dienstfahrt dürfen Polizisten nicht unbegrenzt schnell fahren, urteilt das Bundesgericht.
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Aargauer Polizistin wegen Raserfahrt im Dienst verurteilt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Aargauer Kantonspolizistin abgewiesen, welche die Tempolimite innerorts um über 60 Stundenkilometern überschritten hatte um einen Raser zu identifizieren. Dies rechtfertige eine straffreie Dienstfahrt nicht.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Die Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage bei der Kanti Wohlen kann vorläufig noch nicht eröffnet werden.
  • Aargauer Winzer haben Probleme mit einer Rebstockkrankheit.
  • Die Kino-Betreiber in der Region geben Gas.

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