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Ausnahmeregelung am Gotthard
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Ausnahmeregelung am Gotthard

Der Gotthard-Strassentunnel wird für den Transport gefährlicher Güter ab Donnerstag jeweils in beiden Richtungen für je eine Stunde geöffnet. Dabei bleibt der Tunnel für den übrigen Verkehr gesperrt. Das hat das Bundesamt für Verkehr entschieden.

Erlaubt sind nur Transporte, welche die Versorgung der Kantone Uri, Tessin und des Misox sicherstellen.

Weiter in der Sendung:

  • Die Aufgaben zwischen dem Kanton Luzern und den Gemeinden sind gut verteilt
  • Obwalden gründet eigene Tourismus AG und wartet nicht auf Nidwalden

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