Wer diese Preise jedoch abholen will landet bei einer Verkaufsveranstaltung.
Werben auf diese Art und Weise ist verboten und strafbar, sagt DRS Rechtsexpertin Doris Slongo.
Gewinnversprechen: Grosse Versprechungen, nichts dahinter!
Eine Firma ohne Telefonanschluss und bloss einer Postfachadresse in Altdorf verschickt Briefe in die ganze Schweiz und verspricht dabei grosszügige Geschenke wie zum Beispiel eine Luxusreise nach Venedig oder eine Traumküche inkl. elektrischen Geräten.
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