Der Kanton Bern will mit der Revision des Gesetzes über die Landeskirchen die sogenannte Residenzpflicht lockern. Mit der Gesetzesrevision sollen die Pfarrpersonen ausserdem nicht mehr für eine bestimmte Amtsdauer gewählt, sondern in einem unbefristeten, öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt werden. Die Revision geht nun bis Mitte August in die Vernehmlassung.
Berner Landeskirchen - Modernere Arbeitsbedingungen für Pfarrer
Berner Pfarrer sollen künftig nicht mehr alle zwingend in einer Dienstwohnung in ihrer Gemeinde leben müssen.
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