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Kindstötung in Winterthur: Der Angeklagte und sein Verteidiger vor dem Richter
SRF/Linda Grädel
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Winterthurer Kindstötung: 18 Jahre Gefängnis, keine Verwahrung

Das Bezirksgericht Winterthurer hat das Urteil gefällt: der Mann, der vor gut drei Jahren seinen kleinen Sohn in einem Hotel in Winterthur getötet hat, muss 18 Jahre ins Gefängnis, aber er wird nicht verwahrt.

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