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Der Zürcher Einzelrichter hat entschieden: Keine Verleumdung. Er begründete das ziemlich einfach: Nicht der, der eine Nachricht verbreitet, macht sich strafbar, sondern nur der, der sie geschrieben hat.
Keystone
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Das erste Schweizer Retweet-Urteil

Eine Twitter-Nachricht weiterleiten ist erlaubt, auch wenn sie ehrverletzend sein könnte. So könnte das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts interpretiert werden. Der Kläger: ein Thurgauer SVP-Kantonsparlamentarier. Der Angeklagte: ein Journalist Wochenzeitung «WoZ». Das Urteil: ein Freispruch.

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