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Badeferien: Schweizer bezahlen noch immer zu viel

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Badeferien: Schweizer bezahlen noch immer zu viel

Laufzeit 5 Minuten 19 Sekunden. , Nicole Roos

Anfang Jahr warben Schweizer Reiseveranstalter damit, dass es sich nun lohne aufgrund des tiefen Euro, Badeferien in der Schweiz zu buchen. Eine Stichprobe vom Espresso zeigt aber, die Deutschen Reiseveranstalter sind immer noch günster - der Preisunterschied ist jedoch kleiner geworden.

Tui Suisse versprach Anfang Januar vollmundig, «in der Schweiz buchen ist günstiger». Ferienreisen würden in der Schweiz bis zu 30 Prozent weniger kosten als in Deutschland. «Espresso» machte die Probe auf Expempel und suchte die damals aufgeführten billigen Angebote bei Tui Suisse. Resultat: Keines der damals günstigen Angebote ist noch zu diesem Preis erhältlich. Alle sind zum Teil massiv teurer, die Ersparnis ist massiv geschrumpft.

Tui Suisse verunmöglicht den direkten Preisvergleich der Schweizer Kunden, weil man aus der Schweiz gar nicht auf die Internetseite von Tui Deutschland zugreifen kann. Überwindet man diese Hürde zeigt sich, dass drei zufällig ausgewählte, identische Arrangements sind in der Schweiz alle teurer sind als in Deutschland. Doch die Preisdifferenzen beträgt meist einige hundert Franken.

Dass die Schweizer Reiseveranstalter die Preise nach unten korrigiert haben, um nicht noch mehr Kunden zu verlieren, das merken auch die Reisebüros in Deutschland. Michael Seilnacht führt Reisebüros in Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein. 30 bis 40 Prozent seiner Kunden sind Schweizer: «Unsere Testkäufe zeigten, dass die Preise in der Schweiz gesunken sind.» Dennoch seien die gleichen Reisen in Deutschland immer noch günstiger, aber nicht mehr in jedem Fall. Dass die Schweizer Reisebranche ihre Preise stark nach unten korrigiert hat, hat auch ein anderer Reisebürobetreiber aus Konstanz festgestellt. «Wir bekommen nicht mehr jede offerierte Reise. Bei kleinen Preisdifferenzen buchen die Schweizer neu vermehrt in der Schweiz.»

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Drohnen: Überwachung aus der Luft

Laufzeit 5 Minuten 19 Sekunden. , Jürg Tschirren

Beim Wort «Drohne» denken die meisten wohl an Kriegseinsätze. Oder an Science-Fiction. Aber als kleine, ungefährliche Variante erfreuen sich Drohnen im Hobby- und Spielzeugbereich wachsender Beliebtheit. Sie sorgen allerdings auch für rechtliche Probleme und Datenschutzbedenken.

Drohnen für den Privatgebrauch können bis zu zwei Kilogramm Gewicht tragen und damit 15-45 Minuten in der Luft bleiben. Je grösser die Nutzlast, desto mehr müssen die vier, sech oder acht Rotoren und damit die Akkus leisten. Solche Drohnen kosten zwischen einigen hundert und einigen tausend Franken.

Grosser Vorteil solcher Drohnen gegenüber herkömmlichen Modellflugzeugen und -helikoptern: Sie lassen sich sehr einfach fliegen. Dank mehreren Rotoren (ein sogenannter «Quadrocopter» zum Beispiel hat deren vier) schweben sie sicher durch die Luft. Dank eingebautem Chip steuert die Drohne ihre einzelnen Rotoren gleich selbst und sorgt so für Stabilität.

Schutz der Privatsphäre
Viele Drohnen, die für ein paar hundert Franken im Fachhandel oder Internet zu haben sind, haben eine oder mehrere fest eingebaute Kameras. Diese übermitteln ihre Bilder zurück an den Piloten am Boden.

Damit tun sich aber nicht nur für Nachwuchs-Regisseure neue Möglichkeiten auf, auch bei Möchtegern-Paparazzi dürften solche Drohnen für Begeisterung sorgen: Einfach mit der Videodrohne über das Grundstück des Nachbarn schweben und ihn heimlich aus der Luft fotografieren.

Bei einer mit Video bestückten Drohne sind darum der Schutz der Privatsphäre und die Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten. Demnach hat jede Person das Recht auf ihr eigenes Bild und darf nicht ohne ihr Einverständnis gefilmt werden. Wer eine Videodrohne kauft in der Hoffnung, damit die schöne Nachbarin beim Sonnenbaden filmen, muss also umdenken.

Ohne Sichtkontakt, mit Bewilligung
In der Schweiz macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Vorschriften zum Umgang mit Drohnen. Die geben vor, dass es zum Fliegen einer Drohne keine Bewilligung braucht. Auch wer damit über Nachbars Garten schweben will, braucht dafür keine Erlaubnis, denn es gibt kein Recht auf den Luftraum über dem eigenen Grundstück.

Erst wer eine Drohne fliegen will, die schwerer als 30 Kilo ist oder eine Drohne fliegt, braucht dazu eine Bewilligung des BAZL. Dasselbe gilt, wenn der Pilot seine Drohne über die Videosignale steuert, die sie ihm übermittelt, und selbst keinen direkten Sichtkontakt zum Fluggerät hat.

Hollywood hofft auf neue Bilder
Weil Drohnen Bilder aus der Luft übermitteln können, haben sie aber auch viele nützliche Einsatzmöglichkeiten. Etwa bei Schadenskontrollen, wenn eine Stelle zu Fuss oder per Helikopter kaum zu erreichen ist. So kamen nach dem Atomunfall in Fukushima auch Drohnen zum Einsatz.

Aber auch Hollywood hofft auf die Drohnen: Sie ermöglichen Kamerafahrten, für die sonst aufwändige und teure Krankonstruktionen nötig sind oder die sonst nur per Helikopter möglich wären.

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