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Das oberste Schweizer Gericht macht deutlich: Die Kontrolleure haben sehr wohl das Recht, Unterlagen zu Arbeits- und Lohnbedingungen einzufordern und mitzunehmen, um sie eingehender zu studieren. Die gesetzlichen Grundlagen dafür seien ausreichend.
Keystone
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Bundesgericht stärkt Kontrollen im Kampf gegen Lohndumping

Das Bundesgericht nimmt einen Unternehmer in die Pflicht, weil dieser nur begrenzt mit den verantwortlichen Kontrolleuren zusammenarbeiten wollte. Die Richter in Lausanne machen klar: Der Arbeitgeber muss den Kontrolleuren Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen aushändigen.

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