Bundesgericht stärkt Kontrollen im Kampf gegen Lohndumping
Das Bundesgericht nimmt einen Unternehmer in die Pflicht, weil dieser nur begrenzt mit den verantwortlichen Kontrolleuren zusammenarbeiten wollte. Die Richter in Lausanne machen klar: Der Arbeitgeber muss den Kontrolleuren Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen aushändigen.
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