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Busunglück im Oberengadin hat Prozess zur Folge
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Busunglück im Oberengadin hat Prozess zur Folge

Das Busunglück vom Oktober 2008 mit drei Toten und acht Verletzten wird zum Gerichtsfall. Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegen den Buschauffeur und den Betriebsleiter der Engadin Bus AG Anklage erhoben. Die Engadin Bus AG ist ein Betriebszweig der Stadtbus Chur AG. Die beiden Angeklagten müssen sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Die Verhandlung findet im Verlaufe des nächsten Sommers vor dem Bezirksgericht Maloja in Samedan statt. Das Busunternehmen reagiert derweil gelassen auf die Anklage. In einer ersten Reaktion äusserte sich der Präsident der Stadtbus Chur AG, Dieter Heller, seine Zustimmung. Es sei gut, wenn ein Gericht die Frage von Schuld und Unschuld abschliessend abkläre, sagte er auf Anfrage.

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