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Bundesgericht bestätigt Urteil des Zürcher Obergerichts zu René O.
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«Babyquäler» René O. bleibt verwahrt

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von René O. abgewiesen. Er sei nach wie vor nicht therapierbar, urteilt Lausanne und bestätigt so einen Entscheid des Zürcher Obergerichts.

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