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Ein Gesetz für die Baselbieter Familien
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Ein Gesetz für die Baselbieter Familien

Die familienergänzende Kinderbetreuung soll ausgebaut werden und im Endausbau das Alter von 1 bis 16 umfassen, also auch die Sekundarschule miteinbeziehen. Dabei will man sich in erster Linie auf bestehende Strukturen stützen.

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