Gericht muss Tötungsdelikt neu beurteilen
Das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden hat bei der Beurteilung eines Tötungsdeliktes aus dem Jahr 2005 schwere Fehler gemacht. Jetzt muss der Fall auf Anweisung des Bundesgerichtes neu verhandelt werden.Bei der Untersuchung und Aburteilung des Falles war die Einbeziehung des Hauptzeugen vergessen worden. Das Bundesgericht reagierte mit einer scharfen Rüge und verlangte die Neubeurteilung.Am Dienstag tagt das Gericht in Herisau unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Beim Fall geht es um die Tötung eines 38jährigen Griechen auf offener Strasse. Schon die erste Verhandlung musste damals aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden. Das Gericht verurteilte den Täter damals zu zehn Jahren Freiheitsentzug.
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