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In einem abgekürzten Verfahren einigten sich Staatanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht auf Schuldunfähigkeit.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 13 Sekunden.
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«Ich war nicht ich selbst»

Ein 41-jähriger Mann musste sich am Donnerstag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten. Er war mit seiner 8-jährigen Tochter aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Grenchen gesprungen. Das Gericht spricht den Mann zwar schuldig, hält ihn aber nicht für schuldfähig.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Angriff auf SVP-Sitz in der Aargauer Regierung. Die FDP möchte einen zweiten Sitz erobern und schlägt zwei mögliche KandidatInnen vor. Eine Belastungsprobe für die bürgerliche Zusammenarbeit?
  • Entwarnung in Nuglar St. Pantaleon: Das Trinkwasser ist wieder sauber und frei von Fäkalbakterien.

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