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Baumängel an Berner Frauenklinik - Kanton hat Pflicht nicht verletzt
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Baumängel an Berner Frauenklinik - Kanton hat Pflicht nicht verletzt

Die Baudirektion des Kantons Bern hat bei der Behandlung der Baumängel an der Frauenklinik des Inselspitals keine Pflichtverletzung begangen. Zu diesem Schluss kommt ein rechtliches Gutachten. Die Kostenfrage der nötigen Sanierungen ist indessen noch nicht restlos geklärt.

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