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Rechtsfrage: Zügelschaden - Muss Kunde den Selbstbehalt zahlen?

Nach dem Umzug haben die Möbel Lackschäden und Kratzer. Schuld sind die Zügelmänner. Die Möbelfirma will den Schaden bezahlen, bis auf den Selbstbehalt der Versicherung. Für einen «Espresso»-Hörer ein inakzeptables Geschäftsgebaren.

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