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Die Verglasung der Sonnenterasse auf dem Uetliberg muss weg: Das Bundesgericht kennt keine Gnade
Keystone
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Uetliberg-Urteil: Des einen Freud - des andern Leid

Hotelier Giusep Fry darf auf dem Uetliberg nicht schalten und walten wie er will. Die Gesetze gelten auch für ihn, hat das Bundesgericht entschieden. Den Heimatschutz und den Verein Pro Uetliberg freut's.

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